Kurzarbeitergeld - Anzeige, Antrag und Berechnung

Kurzarbeitergeld kann Entgeltausfall aufgrund von Kurzarbeit im Betrieb zum Teil ausgleichen.

Fällt Arbeit im Betrieb weg, heißt das häufig, dass das Entgelt der betroffenen Beschäftigten geringer ausfällt oder ganz ausbleibt. Dieser Entgeltausfall kann mit Kurzarbeitergeld in Teilen ausgeglichen werden. Genauer: Ihr Betrieb erhält einen Teil der Entgeltkosten für seine Beschäftigten von der Agentur für Arbeit rückerstattet. Dabei ist es unerheblich, ob der gesamte Betrieb oder nur einzelne Abteilungen von einem Arbeitsausfall betroffen sind.

Ziel ist es, dass Ihr Betrieb keine Kündigungen aussprechen muss und ihm dadurch wertvolle Arbeitskräfte erhalten bleiben.

Ausführlichere Informationen finden Sie hier.

Zum dazugehörigen FAQ-Berich geht es hier.

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