Die Agentur für Arbeit unterstützt Sie dabei! Die Weiterbildung Ihrer Beschäftigten kann durch teilweise oder vollständige Erstattung der Lehrgangskosten sowie durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt gefördert werden. Insbesondere Kleinstunternehmen profitieren durch Förderhöhen von 75-100%.
Umschulungen werden ebenso mit 75-100% gefördert.
Ihre Beschäftigten können Weiterbildungskosten bei der Arbeitsagentur geltend machen und erhalten weiterhin den vollen Arbeitslohn.
Lassen Sie sich von Ihrem/Ihrer persönlichen Ansprechpartner/in des örtlichen Arbeitgeber-Services zu den Konditionen beraten:
Boeblingen.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de oder 0 800 4 5555 20 (kostenlose Hotline)


