Schwarzarbeitsbekämpfung

Schwarzarbeit: Was dazu zählt und was wir dagegen tun.

Illegale wirtschaftliche Tätigkeiten schaden der Wirtschaft und damit auch dem Handwerk. Wir skizzieren die wichtigsten Eckpunkte des SchwarzArbG und zeigen auf, was gegen Schwarzarbeit zu tun ist. Verdachtsfälle können Sie uns telefonisch jedoch vorzugsweise schriftlich melden.

Was ist eigentlich Schwarzarbeit?

Schwarzarbeit leistet, wer auf Grund einer Dienst- oder Werkleistung...

  • als Arbeitgeber seine sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt,
  • als Steuerpflichtiger seine steuerlichen Pflichten nicht erfüllt,
  • als Sozialleistungsempfänger seine Mitteilungspflicht gegenüber dem Sozialleistungsträger nicht erfüllt,

oder – im Falle der sogenannten unerlaubten Handwerksausübung – als Erbringer von Dienst- oder Werkleistungen

  • eine erforderliche gewerberechtliche Anmeldung unterlässt oder
  • ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe ohne Eintragung in die Handwerksrolle betreibt.

Der Grundsatz „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ gilt auch beim Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG). Unwissenheit entlastet weder den Schwarzarbeiter, noch den Kunden und Unternehmer.

Werden Verstöße bekannt, können über den Schwarzarbeiter und über den Auftraggeber Bußgelder bis zu 50.000 Euro verhängt werden.

Zusammen mit der Handwerkskammer der Region Stuttgart agieren wir gemeinschaftlich bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit. Weitergehende Informationen finden Sie hier.

Bundesweit sind die Hauptzollämter Ansprechpartner des Zolls, die für die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung zur Verfügung stehen. Diese Aufgabe obliegt bei den Hauptzollämtern der Finanzkontrolle Schwarzarbeit.

Zuständig ist im Regelfall das Hauptzollamt in welchem der Betrieb gemeldet ist. Ihr zuständiges Hautpzollamt ermitteln Sie hier.

Zuständig für den Landkreis Böblingen ist das Hauptzollamt Stuttgart. Zum Hauptzollamt Stuttgart geht es hier.

Besonderheit: Für Hinweise auf Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung nutzen Sie bitte folgende Mobilfunknummer: 0172 1080517

Für Rückfragen stehen wir unter 07031/76319-3 gerne zur Verfügung.

Mitgliederbereich KHS
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